Würzburg – Zu jung, fehlende Impfungen: Erneut illegaler Handel mit Welpen aufgedeckt

Franken-Bayern-Info-Stadt-News-Würzbzurg-Würzburg – Illegaler Handel mit Welpen: Trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie haben sich im Jahr 2020 sehr viele Menschen in Deutschland entschieden, einen Vierbeiner in das häusliche Umfeld aufzunehmen. Häufig fällt die Wahl dabei auf einen „süßen Hundewelpen“. Ein Wunsch, der in den letzten Jahren zunehmend auch von unseriösen Händlern und kriminellen Tiertransporteuren bedient wird.

Ein entsprechender Fall ereignete sich unlängst auch wieder in Würzburg. Aufgrund eines Hinweises aus Mittelfranken wurde der Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Würzburg auf eine Internetanzeige aufmerksam. In dieser wurden Akita Inu-Welpen hochpreisig zum Verkauf angeboten, die laut Aussage der mittelfränkischen Amtstierärztin ohne die erforderlichen Impfungen und Unterlagen in einem viel zu jungen Alter verbracht wurden.

In enger Zusammenarbeit mit der Polizei wurde unverzüglich eine unangemeldete Kontrolle an der Abholadresse vorbereitet. Und dieses Mal hatten die Kontrolleure Glück, da die annoncierten Welpen genau zum Zeitpunkt der Überprüfung angeliefert wurden. In einem slowakischen Transporter wurden vier Hundewelpen unterschiedlichen Alters in zwei provisorisch gebauten Transportkäfigen gefunden. Ein weiterer Welpe befand sich an der Abholadresse.

Da alle Welpen weder gegen Tollwut geimpft waren, noch ordnungsgemäße EU-Heimtierausweise vorgelegt werden konnten, war die Fortnahme und die Anordnung einer Quarantäne unabdingbar. Nun verbringen die Welpen die Weihnachtszeit im Würzburger Tierheim, um anschließend gegen Tollwut geimpft zu werden. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde zudem eingeleitet.

Der Schutz der Bevölkerung und des heimischen Tier- und Wildbestands vor dieser tödlichen Krankheit hat in Deutschland höchste Priorität. Aber auch das unzweifelhaft bei vielen illegalen Tiertransporten auftretende Leiden der Tiere kann verhindert werden, wenn beim Kauf von Hundewelpen einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: Es ist im Vorfeld zu klären, ob es sich um einen seriösen Händler, Tierschutzverein oder Privatperson handelt. Dies ist bei Züchtern, Händlern und Vereinen an einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis zu erkennen. Zudem lässt sich die Herkunft der Welpen bei Züchtern in der Regel über die Zuchtpapiere nachvollziehen. Handelt es sich bei den Verkäufern um Privatpersonen, sollte immer darauf geachtet werden, dass sich zumindest das Muttertier bei den Welpen befindet.

Beim Verbringen von Welpen aus dem europäischen Ausland muss zwingend ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden und die gegen Tollwut geimpften Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Sollte dies nicht der Fall sein oder besteht ein begründeter Verdacht auf ein illegales Verbringen oder Handeln von Hunden, sollte umgehend Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden.

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Stadt Würzburg

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