Stadt Wertheim – Coronavirus – Land lockert zahlreiche Einschränkungen

Informationen aus dem Corona-Lenkungsstab.

Bayern24.info - News aus Wertheim -Wertheim (BW) – Zahlreiche Änderungen, die entweder schon am Montag oder eine Woche später, am 18. Mai, in Kraft treten sollen, enthält die neueste Anpassung der Corona-Verordnung, die von der Landesregierung am Samstag veröffentlicht wurde. Erneut legte der Lenkungsstab deshalb heute eine „Sonntags-Sonderschicht“ ein, um unter der Leitung von Bürgermeister Wolfgang Stein über die Konsequenzen für die Stadt Wertheim zu beraten. Übereinstimmend stellte man fest, dass es zur Ausgestaltung vieler Lockerungen noch entsprechender Rechtsverordnungen des Landes bedarf. Diese müsse man abwarten, ehe man handeln könne. Bereits im Vorfeld „haben uns aber schon zahlreiche Anrufe erreicht. Die Leute wollen wissen, was sie ab wann tun dürfen“, informierte Ordnungsamtsleiter Volker Mohr.

Kontaktbeschränkungen verlängert, aber gelockert
Bis zum 5. Juni verlängert worden ist die Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum und von Ansammlungen. Allerdings darf man in der Öffentlichkeit nun auch mit den Personen eines weiteren Hausstands unterwegs sein, beispielsweise mit einer weiteren Familie oder den Bewohnern eines weiteren Haushalts. In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen ausgenommen, also Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, sondern zusätzlich auch Geschwister und deren Kinder und Enkel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, sie gilt nun auch im Personenfernverkehr.

Freiluft-Sportanlagen dürfen unter Auflagen öffnen
Im Laufe der neuen Woche dürfen Freiluft-Sportanlagen für Aktivitäten ohne Körperkontakt wieder geöffnet werden. Allerdings nur unter Auflagen und welche das sind, ist bislang noch nicht bekannt. Die Landesministerien müssen dazu noch die notwendige Rechtsverordnung beschließen. Dass dies schnell geschieht, darauf hofften alle Mitglieder des Lenkungsstabes, denn es gibt zahlreiche Nachfragen zu diesem Thema, wie Volker Mohr berichtete.

Dienstleistungen im Bereich Körperpflege
Ebenso ist es nun Sonnen-, Massage-, Kosmetik, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios gestattet, ihre Dienstleistungen wieder anzubieten. In all diesen Fällen ist die Veröffentlichung entsprechender Hygienevorschriften angekündigt.
in Friseursalons und Kosmetikstudios sind gesichtsnahe Dienstleistungen wieder erlaubt. Dazu gehört etwa die Bartpflege, das Färben von Wimpern und das Zupfen von Augenbrauen.

Unterricht in Fahrschulen und Musikschule
Fahrschulen können sowohl den theoretischen als auch den praktischen Unterricht wiederaufnehmen. Der Unterrichtsbetrieb an Musikschulen darf in eingeschränktem Umfang wieder starten. Die städtische Musikschule bereitet sich darauf für 18. Mai vor.

Ausblick auf die nächste Lockerungsstufe
Im Stufenplan der Landesregierung sind für den 18. Mai weitere Lockerungen in Aussicht gestellt. Auch damit hat sich der Lenkungsstab heute bereits befasst. Insbesondere sollen dann, unter Auflagen, Speisegaststätten wieder öffnen dürfen. Bis dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich. Campingplätze sollen ebenfalls wieder zugänglich sein, allerdings nur für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Unterkünften. Auch Ferienwohnungen dürfen ab dann vermietet werden. In all diesen Fällen gilt allerdings, dass eine Selbstversorgung möglich sein muss, die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

Informationen zur neuen Landesverordnung und den aktuellen Regelungen stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

Stadtverwaltung Wertheim
– Kommunikation und Öffentlichkeit –
97877 Wertheim

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