Stadt Wertheim – Mit harten Einschränkungen gegen die zweite Welle: Neue Corona-Landesverordnung wird in Kürze erwartet

Bayern24.info - News aus Wertheim -Wertheim (BW) – Die Kanzlerin und die Länderchefs ziehen die Notbremse. Um die Corona-Dynamik zu bremsen, werden ab Montag, 2. November, für vier Wochen Teile des öffentlichen Lebens deutschlandweit stark eingeschränkt. Die Landesregierung hat am Donnerstag beraten, wie die Regelungen für Baden-Württemberg aussehen sollen. Am Freitag findet dazu eine Sondersitzung des Landtags statt. Im Anschluss ist mit Veröffentlichung der neuen Landesverordnung zu rechnen. Der Corona-Lenkungsstab der Stadt wird die Umsetzung in Wertheim koordinieren und die Bürgerschaft informieren.

Auch in Wertheim sind die Infektionszahlen in den letzten Tagen angestiegen. Stand 29. Oktober waren 25 Menschen erkrankt, 17 mehr als zehn Tage zuvor. Die Zahl der Quarantänepflichtigen ist im gleichen Zeitraum von 23 auf 172 hochgeschnellt. Vor den Herbstferien hatte die Corona-Pandemie auch die ersten Schulen und Kindergärten erreicht. Einzelne Klassen und Schüler mussten in Quarantäne. Der Kindergarten Höhefeld wurde wegen eines Infektionsfalls für zwei Wochen geschlossen, er kann am 5. November wieder öffnen.

Folgende Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen werden sich in der neuen Landesverordnung voraussichtlich wiederfinden:

* Kontakte sollen reduziert werden. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Zudem werden Bürger angehalten, Kontakte jenseits des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
* Nicht notwendige private Reisen und Besuche von Verwandten sollen vermieden werden.
* Gastronomiebetriebe sollen vom 2. November an für den restlichen Monat schließen, ebenso wie Bars und Kneipen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt möglich.
* Einzelhandelsbetriebe bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
* Dienstleister wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios sollen geschlossen werden, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseursalons bleiben – unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene – geöffnet.
* Schulen und Kindergärten sollen offenbleiben.
* Der Sportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa allein joggen, soll weiter erlaubt sein. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen.
* Veranstaltungen und Einrichtungen, die der Unterhaltung und der Freizeitgestaltung dienen, sollen bis Ende November pausieren. Dazu zählen voraussichtlich Theater, Konzerte, Museen und Kino.
* Übernachtungsangebote dürfen nicht touristisch genutzt werden, sondern sind auf notwendige Dienstreisen beschränkt.
* Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, wird es eine außerordentliche Wirtschaftshilfe geben.

Mit den verschärften Maßnahmen, so heißt es in der Begründung zum Bund-Länder-Beschluss, soll die exponentielle Ausbreitung des Virus gestoppt werden. Die harten Einschränkungen seien notwendig, weil man bei 75 Prozent der Infektionen nicht mehr wisse, wo die Ansteckung passiert sei. Hinzu komme, dass sich die Zahl der Menschen, die sich intensivmedizinisch behandelt werden müssen, innerhalb von zehn Tagen verdoppelt habe. Die Kurve müsse abflachen, sonst drohe eine Überlastung des Gesundheitssystems.

Über die neue Landesverordnung und die Auswirkungen in Wertheim informiert die Stadt im Internet unter www.wertheim.de/corona.

***
Stadtverwaltung Wertheim
– Kommunikation und Öffentlichkeit –
97877 Wertheim

Nach oben scrollen