
Diese Bestimmung des Freistaates weitet das Konsumverbot, das die Stadt für den „Kleinen Bischofshut“ ausgesprochen hat, auf den gesamten öffentlichen Raum in Würzburg aus. Das Verkaufsverbot der Stadt Würzburg für alkoholische Heißgetränke to go innerhalb des „Kleinen Bischofshut“ bleibt aber weiter bestehen.
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Christian Weiß
FA Presse, Kommunikation und LoB
-Leiter Pressestelle-
Stadt Würzburg








