Einlassregelung auch künftig erforderlich.

Wie im Vorfeld angekündigt, sind Anlieferungen ab Beginn der 20. Kalenderwoche 2020 (ab 11. Mai) wieder ausschließlich zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Die Abfallwirtschaft macht darauf aufmerksam, dass die Öffnung gegenwärtig jahreszeitbezogen nach dem „Sommerzeit-Modell“ erfolgt.
Zudem ergeht der Hinweis, dass die derzeit durchgeführten Einlassbeschränkungen bis auf weiteres beibehalten werden müssen, um die gültigen Abstands- und Hygienevorgaben einhalten zu können. Deshalb werden auch künftig in Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Wertstoffhofes nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen bzw. Kunden gleichzeitig zugelassen.
Darüber hinaus bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft die grundsätzlichen Mengenbegrenzungen einzuhalten. Dies gilt für alle Abfallarten, insbesondere jedoch für Bauschutt, Metallschrott und Papier/Pappe.
Bei der Anlieferung von Bauschutt ist unbedingt zu beachten, dass die Mengengrenze von 0,5 m³ eingehalten wird und das angelieferte Material frei von Boden und Störstoffen (Dämmwolle, Kunststoffe, Kabelreste, Holz, usw.) ist.
Standorte und Öffnungszeiten aller 11 Wertstoffhöfe finden die Landkreisbürger in ihrem Abfallkalender oder auf der Internetseite www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft.
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Landratsamt Bamberg







