Schwabach – Corona-Aktuell 23.11.2020: Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum gilt ab Dienstag, 24. November, montags bis samstags (außer an Feiertagen) von 6 bis 19:30 Uhr. Eine entsprechende Allgemeinverfügung erließ die Stadtverwaltung am Montag.
Die Pflicht gilt wie bislang in folgenden Bereichen:
• Bahnhofstraße vom Bahnhof Schwabach bis zur Kreuzung Weißenburger Straße/Rother Straße,
• Ludwigstraße, Sablaiser Platz und Platz vor der Post,
• Martin-Luther-Platz,
• Königsplatz und Königstraße
Damit passt die Stadt die alte Regelung vor allem auf die Zeiten an, in denen die Plätze aufgrund der Öffnungszeiten von Unternehmen, Behörden und Einzelhandel tatsächlich stärker frequentiert sind. Auch hatte es zuletzt Verwaltungsgerichtsentscheidungen gegeben, die eine Orientierung an den örtlichen Passantenfrequenzen auch in zeitlicher Hinsicht gefordert hatten. Das Verbot des Konsums von Alkohol gilt Montag bis Sonntag von 22 bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum ist an Tankstellen der Verkauf von Alkohol verboten. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für Lieferdienste.
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STADT SCHWABACH
Bürgermeister- und Presseamt
Königsplatz 1
91126 Schwabach