Schwabach – 7-Tage-Inzidenz in Schwabach über 300 – Zusätzliche Maßnahmen ab 2. Dezember angeordnet

Bayern24 - Franken-Tageblatt - Schwabach -Schwabach – Am 1. Dezember hat die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 319 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern erreicht (Quelle: Robert-Koch-Institut). Nach der am Montag erlassenen 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind für aktuell weitergehende Maßnahmen die Inzidenzwerte von 200 und 300 entscheidend.

Maßnahmen aufgrund des Inzidenzwerts über 200

Ab einer Überschreitung des Werts von 200 greifen verschiedene Infektionsschutzmaßnahmen automatisch. Deshalb gelten ab Mittwoch, 2. Dezember aufgrund der 9. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung folgende Maßnahmen für das Stadtgebiet:

– Stände auf dem Wochenmarkt, die keine Lebensmittel verkaufen, sind untersagt. Damit können auch die zusätzlichen Buden auf dem Wochenmarkt, die für das zweite Adventswochenende angekündigt waren, nicht betrieben werden.

– Der Unterricht in Schulen findet ab der 8. Klasse im Wechselunterricht statt. Ausnahmen sind die Schule am Museum und die Abschlussklassen aller weiterführenden Schulen.

– Musikschulunterricht und Fahrschultheorie-Unterricht ist in Präsenz untersagt.

– Alkoholkonsum ist auf bestimmten öffentlichen Flächen mit hoher Besucherfrequenz rund um die Uhr untersagt. Die entsprechenden Flächen werden von der Stadtverwaltung im Laufe des Tages per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Diese Maßnahmen können außer Kraft gesetzt werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an 7 aufeinander folgenden Tagen den Wert von 200 unterschreitet.

Maßnahmen aufgrund des Inzidenzwerts über 300

Aufgrund des Überschreitens des Inzidenzwerts von 300 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner muss die Stadt nach der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitergehende Maßnahmen zur Senkung der Infektionszahlen in Schwabach ergreifen. Diese Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 2. Dezember, und werden derzeit aber noch mit der Regierung von Mittelfranken und dem Gesundheitsamt Roth-Schwabach abgestimmt. Sie werden noch am 1. Dezember schnellstmöglich bekannt gegeben.

Allgemeingültige Maßnahmen ab 1. Dezember

Darüber hinaus gelten am 1. Dezember in Schwabach die in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. November festgelegten Maßnahmen bis vorerst 20. Dezember:

– Kontaktbeschränkung: Ein Treffen ist nur mit Angehörigen eines zweiten Haushalts möglich, maximal dürfen sich 5 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

– Veranstaltungen sind untersagt, auch Tagungen und Kongresse. Ausnahmen sind Gottesdienste, Versammlungen von Glaubensgemeinschaften und Demonstrationen unter Einhaltung eines Hygienekonzepts.

– Im öffentlichen Personennahverkehr gilt Maskenpflicht.

Freizeiteinrichtungen

– Individualsport ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Mannschaftssportarten sind untersagt. Ausnahme ist Profisport (in Schwabach 2. Bundesliga-Basketball der Damen) unter Einhaltung von Hygienevorschriften.

– Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt.

– Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Der Aktivspielplatz wird geschlossen.

– Stadtrundgänge sind untersagt.

– Das Hallenbad, Wellnesszentren und Saunen bleiben geschlossen.

Geschäfte, Gastronomie und Hotellerie

– In Ladengeschäften gilt Maskenpflicht. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kunden bemisst sich wie folgt: ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.

– Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen gilt Maskenpflicht in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen.

– Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt (zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios). Ausnahmen sind Friseurbetriebe.

– Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Die Abholung und Lieferung von Speisen und Getränken ist zulässig.

– Hotels und Pensionen dürfen nur für beruflich bedingte Übernachtungs-möglichkeiten unter Einhaltung eines Hygienekonzepts öffnen. Touristische Übernachtungen sind untersagt.

Außerschulische Bildung und Schulen

– Die Volkshochschule und weitere private Erwachsenenbildungsträger dürfen keine Präsenzkurse anbieten.

– Jugendeinrichtungen, wie das AUREX, der Kinder- & Jugendtreff Babberlabab sowie der Kinder- & Jugendtreff K37 bleiben geschlossen.

Kulturstätten

– Stadtmuseum, Jüdisches Museum, die Stadtbibliothek und das Kino bleiben geschlossen.

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Stadt Schwabach

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