Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber: „Zeichen höchster Anerkennung und aufrichtigen Danks“ / Innenminister Joachim Herrmann: „Ältere Ehrenamtliche sind riesige Bereicherung“

Bei den freiwilligen Hilfsorganisationen und beim THW gibt es keine Altersgrenze für den aktiven Dienst. Wie Herrmann erklärte, hat der Landtag auf seinen Vorschlag hin im Juni dieses Jahres beschlossen, die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst vom 63. auf das vollendendete 65. Lebensjahr anzuheben. Wer bereits in der Jugendfeuerwehr aktiv war, kann daher nun auch bei der Feuerwehr die Marke von 50 aktiven Dienstjahren erreichen.
Herrmann: „Dank unseres hohen medizinischen Versorgungsniveaus sind immer mehr Menschen auch im Alter topfit und voll belastbar. Wer seine Fertigkeiten und seine Erfahrungen über ein halbes Jahrhundert hinweg als Ehrenamtlicher einbringt, ist eine Riesenbereicherung für unsere Gesellschaft. Das wollen wir mit dem neuen „Großen Ehrenzeichen“ für jeden sichtbar würdigen.“
Im Bereich der Feuerwehr ist jährlich mit rund 2.500 Auszeichnungen für 50 Jahre aktiven Dienst zu rechnen, bei den weiteren freiwilligen Hilfsorganisationen mit rund 1.750. Das „Große Ehrenzeichen“ soll neben die bereits bestehenden Ehrenzeichen für eine 25-jährige (Silber) und 40-jährige Dienstzeit (Gold) treten.
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