Tragende Rolle der Kommunen bei Bewältigung der Corona-Krise – Staatsregierung unterstützt Landratsämter mit 3.800 Mitarbeitern.

Die Leistungen der Kommunen in Corona-Zeiten zeigten sich vor allem bei der Durchführung der Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15. März sowie der Stichwahlen am 29. März. „Insbesondere die Durchführung der Stichwahlen als reine Briefwahlen wäre ohne das herausragende Engagement der Verwaltungen in den betroffenen Gemeinden und Landkreisen gar nicht leistbar gewesen“, sagte Herrmann. Die zahlreichen Aufgaben, die die Landratsämter erledigen müssen, erfordern auch weiterhin eine entsprechende Personalausstattung. „Für die Jahre seit 2019 bis 2022 ist ein Zuwachs in vier Stufen zu je 70 Stellen um insgesamt 280 Stellen vorgesehen. In enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landkreistag kann damit auf Bedarfe an Fachpersonal insbesondere in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Veterinärdienst und dem öffentlichen Gesundheitsdienst reagiert werden“, sagte der Innenminister.
Finanziell sollen die Kommunen laut Herrmann weiterhin gut auf eigenen Beinen stehen können. Noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Staatsregierung beschlossen, die Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs 2020 auf ein erneutes Rekordniveau zu erhöhen. „Mit rund 10,29 Milliarden Euro knacken wir erstmals die zehn Milliarden Euro-Schwelle und haben ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 316 Millionen“, sagte der Minister. Erfreulich sei, dass die kommunalen Steuereinnahmen im Freistaat 2019 – ausgehend von einem Rekordniveau in 2018 – nochmals um 2,4 Prozent auf rund 20,5 Milliarden Euro gestiegen sind.
Klar positionierte sich Herrmann zum Gesetzentwurf des Bundes für eine Reform der Notfallversorgung: „Für den in meinen Zuständigkeitsbereich fallenden Rettungsdienst betone ich: Für die Rettungsdienste sind die Länder und nicht der Bund zuständig! Und dieser im Grundgesetz verankerten Zuständigkeit wird der Gesetzentwurf des Bundes nicht gerecht.“ Der Minister kritisierte scharf, dass der Gemeinsame Bundesauschuss künftig bezogen auf den Rettungsdienst weitreichende Befugnisse erhalten soll. „Ich werde mich im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass die in Bayern vorhandenen und bewährten Rettungsstrukturen auf jeden Fall erhalten bleiben“, sagte Herrmann. Die Struktur der bayerischen leistungsstarken Krankenhäuser, insbesondere auch der kommunalen, habe sich in der Corona-Krise einmal mehr bewährt.
Pressesprecher: Oliver Platzer
stmi.bayern.de






