Bayern – Recht: Schuldner- und Insolvenzberatung werden zusammen gelegt – Sozialministerin Emilia Müller: „Menschen mit Überschuldungsproblemen erhalten damit nachhaltige Hilfe aus einer Hand“

Bayern24 - Bayerische Staatsregierung - Aktuell -Bayern / München – Recht: Der Ministerrat hat heute mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze grünes Licht für die Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung gegeben.

Sozialministerin Emilia Müller: „Wir haben heute die Weichen für die seit langem angestrebte fachliche und finanzielle Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung gestellt.

Damit können Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und überschuldet sind, Hilfe aus einer Hand erhalten. Die Zusammenlegung ist auch im Interesse der Beratungsstellen, denn die konkrete Arbeit lässt sich in der Praxis kaum trennen und die Übergänge sind fließend.“

Mit den zusammengelegten Anlaufstellen wird eine kundenorientierte, schnelle und effiziente Beratung geschaffen. Weitere Vorteile sind beschleunigte Verfahren, einheitliche Abrechnungs- und Qualitätsstandards, eine effiziente Verwaltungsarbeit mit dem Nutzen von Synergien und eine bessere Ausstattung der Beratungsstellen. Ziel ist es, eine bayernweit flächendeckende Beratungsstruktur in allen Landkreisen und kreisfreien Gemeinden anzubieten.

Derzeit sind die Zuständigkeiten für die Sicherstellung und Finanzierung der Beratungsangebote noch getrennt: Für die Schuldnerberatung sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden zuständig.

Die Sicherstellung der Insolvenzberatung ist Aufgabe des Freistaats Bayern. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Insolvenzberatung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden delegiert werden.

Den Kommunen werden die durch die Übertragung entstehenden Kosten vollständig erstattet.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbandsanhörung.

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Autor: Bayern24 / Franken-Tageblatt