Bayern – Staatsregierung beschließt Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts / Innenminister Joachim Herrmann: „Bessere und modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terror und Kriminalität“

Bayern24 - Bayerische Staatsregierung - Aktuell -Bayern / München – Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann das Gesetz zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts beschlossen. Innenminister Herrmann: „Wir haben ein Paket an Gesetzänderungen geschnürt, das unserer Polizei noch bessere und modernere Eingriffsbefugnisse an die Hand gibt im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Damit werden wir die Sicherheit der bayerischen Bevölkerung ein weiteres Mal erhöhen. Gleichzeitig haben wir auch Bürgerrechte gestärkt, indem wir europäische Datenschutzvorgaben und die Rechtsprechung des Bundeverfassungsgerichts in seinem Urteil zum BKA-Gesetz zügig umgesetzt haben.“

Im Einzelnen:

Wie Herrmann erklärte, soll die Polizei künftig mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren haben: „Wenn die Polizei zum Beispiel die Werkstatt eines potentiellen Bombenbauers aushebt, ohne diesen aber am Tatort anzutreffen, kann sie künftig DNA-Spuren sicherstellen, auch wenn diese zunächst keiner Person zuzuordnen sind. Das verbessert die Chancen, den unbekannten Bombenbauer zu ermitteln, bevor er seine Vorbereitungen fortsetzen und zuschlagen kann.“

Wie der Innenminister erklärte, soll die Polizei auch bei der Cybercrime-Bekämpfung stärkere und modernere Befugnisse erhalten. Herrmann: „Immer mehr Täter ergaunern sich im Netz Vermögenswerte in virtuellen Währungen, wie etwa ‚Bitcoins‘. Dies geschieht beispielsweise durch Schadsoftware wie Erpressungstrojaner. Die Polizei kann nun dieses virtuelle Geld zunächst sichern und den wahren Eigentümer ermitteln, unabhängig von einem Strafverfahren.“

Auch der Einsatz von sogenannten Bodycams, die momentan in einem Pilotprojekt durch die Polizei getestet werden, soll bald in mehr Fällen möglich sein. „Wir wollen den Bodycam-Einsatz immer dann erlauben, wenn dies zum Schutz von potentiellen Opfern und Polizeibeamten erforderlich ist. Ich denke hier gerade auch an Opfer von häuslicher Gewalt, die aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht vom Einsatz von Bodycams profitieren konnten“, so Herrmann.

Explizite Regelungen soll es laut Herrmann künftig für den Einsatz von Drohnen geben. Solche modernen Multicoptersysteme werden momentan in einem Pilotprojekt der Polizei getestet. „Bei der Ortung von Handysignalen oder bei der Vermisstensuche können Drohnen wichtige ergänzende Hilfe leisten, etwa wenn ein Polizeihubschrauber witterungsbedingt nicht zur Verfügung steht“, erklärte Herrmann.

Der Gesetzentwurf stellt außerdem künftig sicher, dass einem Störer ein Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden kann, wenn er diesen nachweislich verursacht hat. Herrmann: „Bisher konnte es vorkommen, dass ein randalierender Hooligan, der mit seinem Verhalten klar nachweisbar einen Polizeieinsatz verursacht hat, nicht für dessen Kosten herangezogen werden konnte, nur weil etwa im späteren Strafverfahren nicht nachweisbar war, ob er selbst oder aber sein Mitverdächtiger im Pulk eine konkrete Straftat begangen haben.“ Herrmann: „Zukünftig soll in solchen Fällen der nachweisliche Verursacher des Einsatzes die Kosten tragen müssen und nicht die Allgemeinheit.“

Mit Blick auf den gestärkten Datenschutz erklärte Herrmann, dass künftig eine „Zentrale Datenprüfstelle“ sicherstellen soll, dass für intensive Maßnahmen wie Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung oder automatisierter Überwachung der Telekommunikation künftig nur Daten für die Ermittlungsarbeit verwendet werden dürfen, die nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Zentrale Datenprüfstelle wird für die Einhaltung dieser Vorgaben sorgen. Außerdem ist künftig für mehr polizeiliche Eingriffe die Zustimmung eines Richters erforderlich, zum Beispiel für längerfristige Observationen oder für das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes auch außerhalb von Wohnungen. „Damit zeigen wir, wie moderne Polizeiarbeit funktioniert, ohne dass mehr Datenschutz zum Täterschutz führt“, so Herrmann.

***
Bayrische Staatsregierung

World-Of-Karaoke-Playbacks-Kaufen-519-1

Autor: Bayern24 / Franken-Tageblatt