Schwabach – Mitte Mai hat der Stadtrat die Änderung der Verordnung über Verkaufssonntage in der Stadt Schwabach (VerkSoV) beschlossen.
Ab dem nächsten verkaufsoffenen Sonntag, 21. Juli, anlässlich des Bürgerfestes, ist die Öffnung nur noch in einem abgegrenzten Gebiet in der Innenstadt möglich. Die Änderung resultierte aus Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Verordnung an die geltende Rechtslage anzupassen.
Somit dürfen gemäß § 1 Abs. 2 der VerkSoV, Verkaufsstellen nur noch in dem durch die folgenden Straßen abgegrenzten Gebiet der Altstadt von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden: Südliche Ringstraße, Nördliche Ringstraße, Am Neuen Bau, Fußweg zwischen Petzoldstraße und Reichswaisenhausstraße, Reichswaisenhausstraße (Schwabacher Altstadt); dieses Gebiet umfasst auch Verkaufsstellen, die an die dem Gebiet zugewandte Seite der genannten Straßen angrenzen.
Verkaufsoffene Sonntage sind in Schwabach: der Sonntag der Autoshow, der Sonntag des Bürgerfestwochenendes, der 1. Sonntag der Schwabacher Kirchweih, der Sonntag im Oktober anlässlich „Schwabach trempelt“.
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