Lohr am Main – Ablesen der Wasserzähler

www.franken-tageblatt.de - Lohr am Main - Aktuell -Lohr – Der Stadtrat hat am 21.03.2018 die Änderung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.04.2018 beschlossen. Zur korrekten Abrechnung der Gebührenschuld müssen ab 03.04.2018 die Zählerstände der Wasserzähler im gesamten Versorgungsgebiet ermittelt werden.

In den Anwesen, die mit mechanischen Wasserzählern ausgestattet sind, werden diese in der Zeit vom 03.04. bis 21.04.2018 abgelesen. Das hierzu beauftragte Personal ist berechtigt, die entsprechenden Räume zu betreten und kann sich selbstverständlich auf Verlangen ausweisen. Die Hausbesitzer werden gebeten, die Wasserzähler zugänglich zu halten.

Wer in diesem Zeitraum nicht anzutreffen ist, wird gebeten, den Zählerstand selbst abzulesen und den Stadtwerken spätestens bis zum 23.04.2018 mitzuteilen. Folgende Übermittlungs-wege stehen zur Verfügung:

  • Direkteingabe im Internet unter www.stadtwerke-lohr.de in der Rubrik „Zwischenablesung der Wasserzähler 2018“
  • E-Mail an ablesung@swlohr.de unter Angabe die Zählernummer, Verbrauchsstelle und Ablesetag
  • Rücksendung der ausgefüllten blauen Ablesekarte
  • Telefonisch unter Tel.Nr. 09352/60592-0

Sollten die Zählerstände nicht rechtzeitig ermittelt werden, so müssten diese geschätzt werden.

Sind die Anwesen bereits mit funkauslesbaren Wasserzählern ausgestattet, so ist der Zutritt eines Ablesers nicht mehr erforderlich, da die Zählerstände automatisiert abgerufen werden. Dies findet am 03.04.2018 statt. Falls Grundstückseigentümer zur Abrechnung mit Mietern so genannter Hinterzähler verwenden, sollten diese an diesem Tag ebenfalls abgelesen werden.

Mit der Zwischenablesung ist keine eigene Abrechnung verbunden. Die unterschiedlichen Gebührensätze und Zählerstände werden in der Jahresabrechnung im Herbst berücksichtigt.

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Stadt Lohr

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Autor: Bayern24 / Franken-Tageblatt