
Die einzigen Voraussetzungen hierfür sind: Freude daran haben, den Kindern eine Hilfestellung zu geben, ihnen die Verkehrsregeln zu verdeutlichen und beim Überqueren der Fahrbahn zu helfen. Und: Potenzielle Schulweghelfer sollten an Schultagen morgens von 7 bis 8 Uhr Zeit haben.
Neben einer gründlichen Einweisung in die Tätigkeit durch die Verkehrserzieher der Polizei erhalten die Schulweghelfer von der Stadt Bayreuth für jede angefangene Stunde eine Aufwandsentschädigung von aktuell 6,14 Euro (netto). Während der Tätigkeit selbst sowie auf dem direkten Weg zum Einsatzort und zurück sind die Schulweghelfer bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) unfallversichert. Außerdem erhalten die Schulweghelfer wetterfeste gelbe Warnkleidung und eine Kelle, damit sie als Schulweghelfer erkennbar sind.
Interessenten wenden sich bitte an Heiko Ellner-Schuberth vom Straßenverkehrsamt, Dr.-Franz-Straße 4, Telefon 0921 251626, E-Mail strassenverkehrsamt@stadt.bayreuth.de.
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Stadt Bayreuth






