Fürth – Hinweis: Gewerbesteuer und Grundabgaben fällig

Franken-Bayern-Info-Stadt-News-Fürth-Fürth – Hinweis: Am 15. November war die IV. Vierteljahresrate 2020 für Gewerbesteuervorauszahlungen und Grundabgaben fällig.

Wer noch nicht bezahlt hat, wird gebeten, die Abgabeschuld (sie ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden zu entnehmen) einschließlich des bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung zu entrichtenden Säumniszuschlages (beträgt für jeden angefangenen Monat ein Prozent des auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren abgerundeten rückständigen Betrages) umgehend auf ein Konto der Stadtkasse Fürth einzubezahlen oder zu überweisen.

Bitte dabei unbedingt Adresse, Personenkontonummer und Forderungsart angeben. Verrechnungsschecks sind an die Stadtkasse Fürth zu senden, eine Bareinzahlung ist dort nicht möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf einer Woche immer noch ausstehende Abgaben durch die Vollstreckungsstelle der Stadt eingehoben werden – mit Vollstreckungskosten.

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Stadt Fürth

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