
Mit Blick auf den in TTIP vorgesehenen, in der Öffentlichkeit stark umstrittenen Investitionsschutz hob Bausback hervor: „Ich bin nicht per se gegen spezielle Regelungen zum Investitionsschutz und zur Investor-Staat-Streitbeilegung in TTIP, auch wenn ich sie freilich aus deutscher Sicht nicht für erforderlich erachte. Akzeptabel ist aber nur ein modernes und ambitioniertes Investitionsschutzabkommen, das die Schwächen bisheriger Abkommen beseitigt und das staatliche Regelungsrecht nicht beeinträchtigt.“ Die Reformvorschläge der Kommission, die insbesondere die Einrichtung einer ständigen internationalen Investitionsgerichtsbarkeit, welche die bisherigen Schiedsverfahren ablösen soll, vorsehen, bezeichnete Bausback dabei als Schritt in die richtige Richtung: „Erfreulich finde ich vor allem die erhöhte Transparenz der Streitverfahren, strenge Auswahlkriterien für die Richter sowie die Schaffung einer Berufungsmöglichkeit.“
An einigen Stellen sieht der bayerische Justizminister aber noch Verbesserungsbedarf: „Mit der Einrichtung einer ständigen Investitionsgerichtsbarkeit sind erhebliche Kosten verbunden. Diese dürfen nicht allein den Staaten aufgebürdet werden.“ Auch die Investoren als Streitparteien müssten an den Kosten angemessen beteiligt werden. „Ferner wünsche ich mir zum Beispiel einen ambitionierteren Verhaltenskodex für die Richter, insbesondere was deren Weisungsfreiheit sowie etwaige frühere Tätigkeiten als Rechtsbeistand für eine Streitpartei angeht“, so Bausback abschließend.
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Text: Justizministerium Bayern








