Ausfolgung von Kennzeichentafeln und Neuanmeldungen können wieder durchgeführt werden – Zutritt nur unter Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen.

Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gelten auch für Kfz-Zulassungsstellen
In den Geschäftslokalen werden sich nicht mehr als ein Antragsteller pro 20 Quadratmeter befinden dürfen. Dies wird erforderlichenfalls durch Zugangskontrollen sichergestellt. Zudem muss auch in den Kfz-Zulassungsstellen ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden. Das trifft auch auf die Beschäftigten zu. Sämtliche anwesenden Personen müssen außerdem einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weiters muss sichergestellt sein, dass geeignete Handdesinfektionsmöglichkeiten für alle Personen bereitstehen und alle Flächen regelmäßig desinfiziert werden.
„Da die Sicherheitsmaßnahmen die Kapazitäten der Zulassungsstellen belasten können, ist mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Wir empfehlen daher eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, bei der man die konkrete Dienstleistung, die man in Anspruch nehmen möchte, vorab beschreiben kann, damit die persönliche Anwesenheit der Antragsteller in der Zulassungsstelle möglichst kurz gehalten wird“, so Hoffer. „Wichtig ist außerdem zu beachten, dass, solange die verhängten Ausgangsbeschränkungen in Kraft sind, auf nicht unbedingt notwendige dringende Fahrten verzichtet werden sollte.“
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