Wien – LR Anschober: Gerichtsurteile belegen Rechtswidrigkeit des Verbots des Zugangs von Asylwerber/innen zu Lehrstellen

Neue Initiative für verbessertes Humanitäres Bleiberecht.

Franken-Bayern-Info-News-Österreich-Aktuell-Wien – Die österreichische Bundesregierung hat nicht nur ihr Versprechen gebrochen, keine Lehrlinge mehr abzuschieben, sondern mittels Erlass vom 12.9. auch den Zugang zur Lehre in Mangelberufen für Asylwerber/innen generell untersagt. Das widerspricht klar der Aufnahmerichtlinie der EU, die für Personen einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt sicherstellt, die 9 Monate nach Antragstellung noch keine Entscheidung in ihrem Asylverfahren haben.

Der Vorsitzende des Instituts für Europarecht an der Linzer Johannes-Kepler-Universität, Prof. Dr. Franz Leidenmühler dazu:
„Diese Bestimmung ist so hinreichend konkret und unbedingt, dass sie nach den Kriterien der Judikatur des EuGH die Voraussetzungen für ihre unmittelbare Anwendbarkeit erfüllt. Damit ist von den österreichischen Behörden und Gerichten diese Bestimmung vorrangig vor entgegenstehendem innerstaatlichem Recht und entgegenstehenden Erlässen (wie zb auch jenem von 12.9.2018) anzuwenden und der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren.“

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes kommt zum selben Schluss und hat mit einer Entscheidung vom 26.5.2018 die Aufnahmerichtlinie unmittelbar angewendet und erteilte eine Beschäftigungsbewilligung für einen Asylwerber. Die Entscheidung wurde nicht bekämpft und ist somit rechtskräftig.

Integrationslandesrat Rudi Anschober: “Derzeit überprüft die EU-Kommission die Umsetzung der Aufnahmerichtlinie durch die Mitgliedsstaaten. Ich appelliere dringend an die Bundesregierung, den rechtswidrigen Zustand einer Verweigerung des Zugangs zur Lehre für Asylwerber/innen mit längerer als 9-monatiger Verfahrenszeit zu beenden, die Aufnahmerichtlinie einzuhalten und damit den Betroffenen wieder eine Integrationschance zu geben und der Wirtschaft, die dringend Lehrlinge sucht – 6599 Lehrstellen sind offen – eine Chance auf engagierte Mitarbeiter/innen und künftige Fachkräfte zu ermöglichen.“

Gleichzeitig hat Oberösterreichs Integrationslandesrat Rudi Anschober heute bei einer Pressekonferenz in Wien eine zweite Initiative präsentiert, dessen Ziel ist die Verbesserung des Humanitären Bleiberechts in Fällen besonders guter Integration. Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner hatte eine bessere Einbeziehung der Ländern und Gemeinden bei der Entscheidung gefordert, dies war von LH Kaiser und Kardinal Schönborn vergangene Woche unterstützt worden. Anschober hat nun einen Reformvorschlag vorgelegt und den Landeshauptleuten übermittelt, der auf eine „Verländerung“ verzichtet, aber die Anhörung von Gemeinden und Ländern und die Berücksichtigung von Integrationsleistung und regionalen Wirtschaftsinteressen sicherstellt.

Anschober abschließend: “Ich hoffe darauf, dass sich die Bundesländer bei der Landeshauptleutekonferenz am 22. und 23. November einigen können. Dann könnte eine der größten Ungerechtigkeiten durch minimale gesetzliche Veränderungen beendet werden.“

Rückfragen & Kontakt:
LR Rudi Anschober
rudolf.anschober@gruene.at

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Autor: Bayern24 / Franken-Tageblatt