
Die Stadtkasse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Scheckzahlung die Zahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt, das heißt, ein Scheck für am 16. November 2015 fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Mittwoch, 11. November 2015, bei der Stadtkasse eingegangen sein.
Wird diese Regelung nicht beachtet, entstehen Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.
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Text: Stadt Regensburg








