Regensburg – Freiwillig rentenversichert? Frist für die Beitragszahlung 2018 nicht versäumen!

Franken-Bayern-Info-Stadt-News-Regensburg-Regensburg – Bis zum 1. April 2019 müssen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 entrichtet sein.

Das Versicherungsamt im Bürgerzentrum der Stadt Regensburg weist auf eine wichtige Frist in der gesetzlichen Rentenversicherung hin: Bis zum 1. April 2019 müssen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 entrichtet sein.

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Ist jemand nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Rentenbeiträge zahlen und dadurch für sich und seine Angehörigen vorsorgen. Seit dem 1. Januar 2017 können übrigens auch Altersvollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen.

Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen können Rentenansprüche erworben, die spätere Rente erhöht oder Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen aufgebaut werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine schon bestehende Anwartschaft (aus einer früheren Tätigkeit) auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten bleiben.

Die freiwillig Versicherten bestimmen die Anzahl und die Höhe der Beiträge selbst. Sie können pro Kalenderjahr von einem bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Beitrag zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag und dem monatlichen Höchstbeitrag frei wählen. Wenn bis zum 1. April 2019 für das Kalenderjahr 2018 freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, gelten als Mindestbeitrag monatlich 83,70 Euro und ein Höchstbeitrag von monatlich 1 209,00 Euro.

Für weitere Auskünfte zu diesem Thema, aber auch zu weiteren Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung ist das Bürgerzentrum/Versicherungsamt der Stadt Regensburg während der üblichen Dienstzeiten unter Telefon 507-1352 zu erreichen.

Für persönliche Vorsprachen ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

***
Stadt Regensburg

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,94 von 5 Sternen 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com