Das neue burgenländische Sicherheitsgesetz sieht die Tötung gesunder Tiere vor, für die keine unentgeltliche Unterbringung gefunden werden kann.

Die Tötung eines gesunden Tieres widerspricht allerdings dem Tierschutzgesetz, das in § 6 (Verbot der Tötung) Absatz 1 besagt „Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.“ Ein Fehlen von kostenlosen Unterbringungsmöglichkeiten kann unmöglich als vernünftiger Grund betrachtet werden. Desweiteren könnte die Regelung dem § 222 Strafgesetzbuch widersprechen, das in Absatz 3 eine mutwillige Tötung von Wirbeltieren verbietet. Besonders unverständlich und sachlich nicht zu rechtfertigen ist bei diesem Gesetzesentwurf außerdem, dass Tiere in land- oder forstwirtschaftlicher Haltung von den Bestimmungen zur Haltung gefährlicher Tiere ausgenommen sind. Hier ist es also nicht verboten, Tiere zu halten, die gefährlich sind, andere Personen belästigen, öffentliche Einrichtungen verschmutzen und vieles mehr. Von den Halter_innen kann weder ein Kostenersatz gefordert, noch ein Tierhaltungsverbot über sie verhängt werden.
Der VGT dazu: „In einem auf meinbezirk.at erschienen Artikel bezeichnet FPÖ-Klubobmann Géza Molnár das neue Gesetz als besonders tierschutzgerecht. Als Beispiel nennt er einen Hund, der nach einer Abnahme im Tierschutzhaus sitzt und bei dem alle Bemühungen zur Resozialisierung erfolglos geblieben wären. Er würde anderen Hunden den Platz in einem Zwinger wegnehmen. Die FPÖ ist also der Meinung, gesunde Tiere sollte man töten, damit sie weniger Platz wegnehmen. Keinen Platz für ein Tier zu finden ist bestimmt kein Grund, der die Tötung eines gesunden Tieres rechtfertigen kann. Das neue Sicherheitsgesetz ist aus Tierschutzsicht ein Skandal. Es widerspricht dem Tierschutzgesetz und dürfte so gar nicht beschlossen werden.“








