
Eltern, deren Kinder die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen seit der angeordneten Schließung nicht mehr besuchen konnten, erhalten die Elternbeiträge rückwirkend zurückerstattet. Zurückerstattet werden auch die Gebühren für Mahlzeiten in den Einrichtungen. Die Erstattung erfolgt tagesscharf, also für jeden Tag, an dem die Einrichtungen nicht besucht, beziehungsweise die Leistungen aufgrund der Schließungen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Nach Ablauf der Schließtage werden den Eltern die Gebühren automatisch rückerstattet.
Weitere Informationen gibt es unter www.kitas.neu-ulm.de
***
Stadt Neu-Ulm








