Bayerns Gesundheitsministerin fordert erst ab Jahreseinkommen von über 100.000 Euro Beteiligung an Unterhaltsleistungen

Die Ministerin fügte hinzu: „Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann viele Jahre dauern und stellt Familien ohnehin vor eine Herkulesaufgabe. Bei Leistungen der Grundsicherung im Alter werden bereits jetzt Kinder nur dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Regelung ist auch bei Pflegebedürftigkeit sinnvoll.“
Huml erläuterte: „Verstehen Sie mich nicht falsch. Die Pflegeversicherung ist kein Erbenschutzprogramm. Wenn pflegebedürftige Eltern selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um den Eigenteil der Kosten der Pflege zu tragen, sollen sie hierzu natürlich nach wie vor verpflichtet sein.“
Die Ministerin unterstrich: „Kinder, die sehr gut verdienen, sind natürlich auch an den Kosten der Hilfe zur Pflege ihrer Eltern zu beteiligen. Es kann aber sein, dass Kinder aus Familien, die nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, teilweise jahrelang erheblichen Regressforderungen der Sozialämter ausgesetzt sind. Das soll durch meinen Vorstoß geändert werden.“
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