Fürth – Corona-Aktuell 25.01.2021: Bereiche für Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt neu festgelegt

Franken-Bayern-Info-Stadt-News-Fürth-Fürth – Corona-Aktuell 25.01.2021: Die Stadt Fürth hat die Bereiche, in denen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gelten, neu definiert.

Gemäß einer neuen Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 26. Januar 2021, in Kraft tritt, sind in folgenden Straßen bzw. auf Plätzen täglich von 7 bis 20 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und der Alkoholkonsum verboten:
• Bahnhofplatz
• Friedrichstraße (im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße und Fürther Freiheit)
• Fürther Freiheit
• Gustav-Schickedanz-Straße (zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Bahnhofplatz)
• Kohlenmarkt
• Königstraße (zwischen einschließlich Obstmarkt und Brandenburger Straße)
• Ludwig-Erhard-Straße
• Obstmarkt
• Rudolf-Breitscheid-Straße (zwischen Schwabacher Straße und Dr. Max-Grundig-Anlage)
• Schwabacher Straße (zwischen Kohlenmarkt und Maxstraße)

Die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot erstrecken sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.
Unter www.fuerth-stadtplan.de/maskenpflicht sind die Gebiete eingezeichnet, in denen die Regelungen zu Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gelten.

***
Stadt Fürth

Nach oben scrollen