
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord“ wurde Ende 1990 im Stadtrat eingeleitet, er trat im Juli 1995 in Kraft. Seit geraumer Zeit wird von den dortigen Eigentümern versucht, die Gewerbeflächen an der Gottlieb-Keim-Straße zu verkaufen und damit den Weg für eine neue Nutzung zu ebnen. In einem aktuellen Fall würden dabei Restflächen entstehen, die nicht mehr sinnvoll gewerblich nutzbar wären. Daher sollen mit dem Bebauungsplanverfahren eine Bereinigung vorgenommen und wegfallende Gewerbefläche durch bebaubare Flächen im Dorfgebiet ausgeglichen werden.
Um einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes zu ändern, hat der Stadtrat in seiner Sitzung Ende Dezember vergangenen Jahres die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens „Gewerbe- beziehungsweise Dorfgebiet Gottlieb-Keim-Straße Süd“ beschlossen. Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Bayreuth im Norden als Gewerbegebiet und im Süden als Dorfgebiet festgesetzt. Dabei wird die ursprünglich festgelegte Grünzone in einer Breite von zehn Metern nach Süden verschoben.
Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig; zulässig sind nur Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Dorfgebiet wiederum sind je Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten erlaubt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von circa 2,33 Hektar.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
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Text: Stadt Bayreuth
Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtkommunikation
Postfach 10 10 52
95410 Bayreuth








