
Dies geschieht vor dem Hintergrund der seit 2. November bundesweit geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der damit verbundenen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. Da mit dem Teil-Lockdown auch eine Schließung der Gastronomie verbunden ist, wurde der räumliche Geltungsbereich der Maskenpflicht und des Alkoholkonsumverbots neu ausgewertet und verringert.
Er gilt ab sofort für folgende Straßen und Plätze:
· Am Mühltürlein
· Am Sendelbach
· Annecyplatz
· Badstraße
· Bahnhofstraße
· Bahnhofsvorplatz
· Friedrichstraße
· Fußgängerzone in der Maximilianstraße
· Hohenzollernring
· Kanalstraße
· Kanzleistraße
· Kirchplatz
· La-Spezia-Platz
· Ludwigstraße
· Luitpoldplatz
· Opernplatz
· Opernstraße
· Prager Platz
· Richard-Wagner-Straße
· Schlossberglein
· Schulstraße
· Sophienstraße
· Sternplatz
· Von-Römer-Straße
· ZOH
Die Allgemeinverfügung der Stadt im Wortlaut und eine Übersicht der von der Maskenpflicht betroffenen Straßen und Plätze kann auf der Homepage der Stadt Bayreuth www.bayreuth.de eingesehen werden.
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Stadt Bayreuth







