Mund-Nasen-Bedeckung auch im Fernverkehr der Bahn und ab Montag im Flugzeug verpflichtend.
- Verkehrsministerin Schreyer: „Corona macht nicht an den Grenzen von Städten und Bundesländern Halt.“
- Bisher gute Erfahrungen mit Maskenpflicht

Im Personenfernverkehr der Bahn gilt in ganz Deutschland die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren. Ebenfalls neu ist in Bayern ab kommendem Montag (18. Mai) die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im Flugverkehr und ab Betreten der dafür notwendigen Abfertigungsgebäude. Die Regelung gilt auch für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt. Geregelt ist das in der Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Nach wie vor halten sich die allermeisten Fahrgäste in Bayern an die Maskenpflicht, die im Nahverkehr schon seit 27. April gilt. Ministerin Schreyer: „Die Resonanz von den Verkehrsverbünden ist durch die Bank positiv. So gut wie alle tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn sie im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs sind. Ich gehe davon aus, dass das auch im Fernverkehr so sein wird. Denn wenn sich jeder daran hält, können wir gemeinsam die Infektionsgefahr für uns alle reduzieren.“
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Pressesprecher: Simon Schmaußer
stmb.bayern.de








