Wichtig ist die Sicherheit im Straßenverkehr.

Dazu dürfen die Pflanzen das Lichtraumprofil der öffentlichen Straßen nicht behindern. Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 Metern freizuhalten, über Fahrbahnen sollte dieser Abstand mindestens 4,50 Meter betragen. Beim Rückschnitt sollte außerdem beachtet werden, dass etwaige Straßenschilder für die Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen sind. Gerade die außerhalb der Vogelbrutzeit liegenden Monate zwischen Oktober und Februar sind für diese Maßnahmen besonders geeignet.
Bei dieser Gelegenheit weist die Stadt Amberg die Bürgerinnen und Bürger auch auf ihre Reinigungspflicht sowie auf die Räum- und Streupflicht vor den Grundstücken hin. Im Zuge dessen sind insbesondere die Geh- und Radwege von Gras, Blättern und Unkraut zu befreien. Die Stadt Amberg dankt ihren Bürgerinnen und Bürgern im Namen aller Verkehrsteilnehmer für diesen Einsatz.
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Susanne Schwab
Leiterin Kommunikation und Marketing
Stadt Amberg | Marktplatz 11 | 92224 Amberg








