
Der Tatverdächtige wurde noch am Tatort durch Polizeibeamte festgenommen.
Ob bzw. welches Tatwerkzeug eingesetzt wurde, muss noch im Rahmen der Ermittlungen geklärt werden. Das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung steht noch aus.
Die Staatsanwaltschaft wird den Erlass eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls nach dem Ergebnis der ersten psychiatrischen Begutachtung des Tatverdächtigen beantragen.
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Polizei München







