Regensburg – Umwelt: Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Umweltzone in der Altstadt und weitere Maßnahmen sollen für bessere Luft im Stadtgebiet sorgen.

zweite-fortschreibung-des-luftreinhalteplans
Grafik zur Umweltzone © Stadt Regensburg

Regensburg – In der Altstadt gilt ab dem 15. Januar 2018 eine Umweltzone. Darüberhinaus soll ein ganzes Bündel weiterer Maßnahmen für sauberere Luft sorgen. Das ist das Ziel der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Regensburg.

Am 28. Dezember 2004 war der Luftreinhalte-/Aktionsplan erstmalig für die Stadt Regensburg vom damaligen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Kraft gesetzt worden. Aber auch nach dem Inkrafttreten dieses Luftreinhalte-/Aktionsplans wurden an der Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) noch Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub gemessen. Auf der Grundlage der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde deshalb im Dezember 2010 der Luftreinhalteplan fortgeschrieben.

Selbst wenn der zulässige Grenzwert für Feinstaub in den letzten zehn Jahren nicht überschritten worden ist, wurden im Jahr 2014 im bayernweiten Vergleich unerwartet häufig hohe Feinstaubwerte gemessen. Und auch was Stickstoffdioxid-Konzentration angeht, besteht Handlungsbedarf. So wurde im Jahr 2015 mit einem Messwert von 41 Mikrogramm pro Kubikmeter für das Jahresmittel der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter leicht überschritten. 2016 erhöhte sich der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid noch einmal auf 42 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Dies war der Grund dafür, dass die Stadt Regensburg mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 eine zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans beantragte.

Die Regierung der Oberpfalz hat daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Stadt Regensburg die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Regensburg erstellt. Ziel ist es, eine deutliche Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Der Luftreinhalteplan soll als verwaltungsinternes Handlungskonzept die beteiligten Behörden darin unterstützen, möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 13. April bis zum 10. Juni 2017.

Übersicht der wesentlichen Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind vorgesehen:

Maßnahme 1:
Einführung einer Umweltzone

  • Die Umweltzone umfasst in der Altstadt mit einer Fläche von 1,41 Quadratkilometern (1,8 Prozent des gesamten Stadtgebiets) das Gebiet innerhalb des Alleengürtels und südlich der Donau bis hin zur Bahnlinie. In der Umweltzone leben circa 14 000 der aktuell insgesamt etwa 164 700 Einwohnerinnen und Einwohner Regensburgs.
  • Beginn und Ende der Umweltzone werden mit dem Umweltzonenschild gekennzeichnet.
  • In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren. Es bestehen allerdings auch Ausnahmeregelungen.
  • Die Umweltzone tritt am 15. Januar 2018 in Kraft.
  • Alle Details zur Umweltzone finden sich auf den Internetseiten der Stadt: www.regensburg.de/umweltzone.

Maßnahme 2:
Verschiebung der Verteilung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zu Verkehren des Umweltverbundes bis zum Jahr 2030

Ziel der Stadt Regensburg ist es, den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu Gunsten des sogenannten Umweltverbundes, also ÖPNV sowie Fußgänger- und Radverkehr, weiter zu reduzieren. Dazu wird derzeit der Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Plans wurde festgestellt, dass bei einer nachhaltigen Förderung des Umweltverbundes bei gleichzeitiger Einschränkung des MIV eine deutliche Verschiebung des „Modal Splits“ (Verkehrsmittelwahl) zu Gunsten des Umweltverbundes zu erreichen ist. Nach der endgültigen Fertigstellung wird der Verkehrsentwicklungsplan vom Stadtrat beschlossen.

Maßnahme 3:
Umstellung der städtischen Busflotte auf schadstoffarme Fahrzeuge.

Mit der Einführung der Umweltzone ist auch ein konkretes Nachrüstkonzept für die Busse der Regensburger Verkehrs-Betriebe (RVB) GmbH verbunden. Die Flotte der RVB bestand mit Stand 18. November 2016 aus 106 Fahrzeugen. Davon waren noch zehn Fahrzeuge in die Schadstoffgruppe Euro II eingestuft, also ohne grüne Plakette. Im Januar 2017 wurden neun neue Busse mit Euro-Norm VI angeschafft und die alten Busse mit Euro-Norm II verkauft. Der letzte Euro-II-Bus wurde inzwischen auf Euro-Norm VI nachgerüstet. Alle Busse der RVB tragen jetzt die grüne Plakette, so dass dieser Teil der Maßnahme schon während der Fortschreibung des Luftreinhalteplans, also bereits im Januar 2017, abgeschlossen werden konnte.

Maßnahme 4:
Einsatz von Elektrobussen auf der Altstadtlinie.

Die Stadt Regensburg stellt die fünf bisherigen konventionellen (d. h. dieselbetriebenen) Busse in der Altstadtlinie auf Elektrobusse um. Der Ersatz der Diesel-Busse durch E-Busse (Emil) konnte bereits während der Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Mai 2017 abgeschlossen werden.

Parallel zur Anschaffung der E-Busse erfolgte über die RVB GmbH die Ausschreibung für die Anschaffung und Einrichtung der Ladeinfrastruktur. Die Ladestation für die E-Busse wurde in der Bahnhofstraße unter der Galgenbergbrücke errichtet.

Maßnahme 5:
Programm zur Förderung der Elektromobilität.

Die Förderung von Elektrofahrzeugen für Gewerbe sowie von Lastenpedelecs für wirtschaftliche oder private oder gemeinnützige Zwecke ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept zur Förderung der Elektromobilität in Regensburg.

Weitere Informationen dazu unter www.regensburg-effizient.de.

Information der Öffentlichkeit

Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Regensburg liegt bis einschließlich 31. Januar 2018 sowohl bei der Regierung der Oberpfalz als auch bei der Stadt Regensburg aus und kann während der folgenden Zeiten eingesehen werden (eine Mitnahme ist nicht möglich).

  • Stadt Regensburg:
    Umweltamt (Bruderwöhrdstraße 15 b, Zimmer 222) jeweils von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14 Uhr und 16 Uhr sowie Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 507-1313).
  • Regierung der Oberpfalz:
    Pforte Hauptgebäude (Emmeramsplatz 8) jeweils von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14 Uhr und 16 Uhr sowie Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 5680-1801).
  • Internet:
    Im Internet kann die zweite Fortschreibung unter www.regensburg.de und
    www.regierung.oberpfalz.bayern.de eingesehen werden.

***

Urheber: Stadt Regensburg

World-Of-Karaoke-Playbacks-Kaufen-519-1

Autor: Bayern24 / Franken-Tageblatt