
Deshalb dürfen alle Personen und Institutionen, die einen Stocherkahnliegeplatz nutzen dürfen, ihre Kähne ab sofort ins Wasser lassen. Das teilt die Stadtverwaltung den Betroffenen per E-Mail mit. Die Stocherkähne dürfen allerdings nicht in Betrieb genommen werden, da Freizeitaktivitäten durch die Corona-Landesverordnung weiterhin verboten sind.
Deshalb bleiben die Anlegestellen weiterhin gesperrt. Durch die Wasserung wird verhindert, dass die hölzernen Kähne zu sehr austrocknen. Bei der Auslagerung müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
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Universitätsstadt Tübingen
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Schmincke
Am Markt 1
72070 Tübingen








