
Außerdem verstieß er gegen mehrere Auflagen, die ihm vom Landratsamt in seiner Gaststättenerlaubnis vorgeschrieben wurden. Eine Angestellte der Gaststätte war zudem nicht im Besitz erforderlicher Ausweisdokumente.
Den Wirt und seine Bedienstete erwarten jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
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(PI Krumbach)







