Stadt Wertheim – Corona-Aktuell 08.01.2021: So geht die Notbetreuung in Kita und Schule weiter

Unkomplizierte Anmeldung in den Einrichtungen.

Bayern24.info - News aus Wertheim -Wertheim (BW) – Der Lockdown wird auf Beschluss der Bund-Länder-Konferenz bis Ende Januar verlängert. Auch die Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben vorerst geschlossen. Deshalb führt die Stadt Wertheim in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen die seit Mitte Dezember eingerichtete Notbetreuung fort. Sie ist für Kita-Kinder und Schulkinder der Klassenstufen 1 bis 7.

Die Betreuung findet in der Schule und in der Kindertagesstätte statt, die die Kinder besuchen. Sie deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die das Kind ansonsten in der Einrichtung verbringt. Essen und Getränke müssen die Eltern ihren Kindern mitgeben.

Die Notbetreuung soll Erziehungsberechtigten helfen, die am Arbeitsplatz unabkömmlich sind und keine andere Betreuung organisieren können. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert auf Eltern, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und vor einer Abschlussprüfung stehen. Bei Alleinerziehenden kommt es nur auf die Unabkömmlichkeit im Beruf oder in der Ausbildung an. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Präsenzarbeitsplatz oder Homeoffice.

Eine Aufnahme in die Notbetreuung ist auch möglich, wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, wie etwa pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren.

Die Notbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Kind
– nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht oder stand;
– sich innerhalb der letzten zehn Tage nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat;
– keine typischen Symptome einer Infektion aufweist, also Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns.

Und so funktioniert die Anmeldung: Die Eltern geben gegenüber der Schule oder der Kindertagesstätte mit der Anmeldung eine Erklärung über ihre Anspruchsberechtigung ab; das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Mail geschehen. Ein Nachweis, dass die Voraussetzungen vorliegen, muss nicht erbracht werden. Es gilt jedoch der dringende Appell an die Erziehungsberechtigten, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es zwingend erforderlich ist. Die Anmeldebögen steht auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona bereit.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Leiterinnen der Kindertagesstätten und darüber hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Bildung und Familie der Stadtverwaltung zur Verfügung: für Kindergärten Telefon 09342 / 301-314, E-Mail: monika.braun@wertheim.de, für Schulen 09342 / 301-320, E-Mail: matthias.fleischer@wertheim.de.

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Stadtverwaltung Wertheim
– Kommunikation und Öffentlichkeit –
97877 Wertheim

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