
Der Schutz dieser stillen Tage gilt an Gründonnerstag von 2 Uhr bis 24 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag von 0 Uhr bis 24 Uhr.
Am Karfreitag sind außerdem von 0 Uhr bis 24 Uhr Sportveranstaltungen sowie musikalischen Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten.
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STADT SCHWABACH
Bürgermeister- und Presseamt
Königsplatz 1
91126 Schwabach








