
In allen drei Fällen fuhr ein Pkw einem anderen aus Unachtsamkeit bzw. aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes, bei stockendendem Verkehr auf, ohne dass dabei jemand verletzt wurde. Es entstand insgesamt ein Sachschaden in Höhe von circa 7.500,- Euro.
Der jeweils auffahrende Pkw-Lenker wurde mit einem Verwarnungsgeld belangt.
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(APS Memmingen)








