
Jeder Abstimmungsberechtigte kann in dieser Zeit die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Bürgerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Bürgerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Frist schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde bei der Stadt Bayreuth einlegen. Abstimmungsberechtigte, die in einem Bürgerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 21. Februar eine Abstimmungsbenachrichtigung. Mit dieser kann bis zum 11. März, 15 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 310, der Abstimmungsschein beantragt werden.
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Text: Stadt Bayreuth








