Bayern / München – Bayern beschließt massive Ausweitung der Testungen auf SARS-CoV-2

Regelmäßige Testungen für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

  • Tests auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen
  • Testergebnisse sollen schneller vorliegen

Bayern24-Franken-Tageblatt - Nachrichten Aktuell -.jpgBayern / München – Der Ausbau der Testkapazitäten und deren Ausschöpfung ist von entscheidender Bedeutung für eine weiterhin erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie. Bayern hat deshalb eine massive Ausweitung der Testungen auf das neuartige Coronavirus beschlossen:

• Personen mit Symptomen sollen innerhalb von 24 Stunden getestet werden und das Ergebnis innerhalb von weiteren 24 Stunden vorliegen.
• Personen ohne Symptome soll eine Testung innerhalb von 48 Stunden ermöglicht werden. Das Testergebnis soll dann spätestens innerhalb einer Woche vorliegen.
• Es wird sichergestellt, dass Kontaktpersonen der Gruppe I im Rahmen des medizinisch-fachlichen Zeitraums unverzüglich mindestens einmal während ihrer Quarantänephase verpflichtend getestet werden.

• Die Testungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (inkl. Rehabilitationseinrichtungen) werden im eigenen Interesse der Mitarbeiter und Bewohner weiter deutlich verstärkt. Der Ministerrat spricht sich dafür aus, dass alle Beschäftigten und die Betreuungsrichter in den o. g. Einrichtungen sowie Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen regelmäßig auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet werden können.
• Lehrkräfte und Erzieherinnen werden Gelegenheit erhalten, sich freiwillig testen zu lassen. Verstärkte Testungen sollen auch im Bereich der kritischen Infrastruktur, insbesondere in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei und im Maßregelvollzug durchgeführt werden. Entsprechende Konzepte werden von den zuständigen Ministerien zeitnah erarbeitet.
• Verstärkte Testungen sollen auch im Bereich der kritischen Infra-struktur, insbesondere in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei und im Maßregelvollzug durchgeführt werden. Die betroffenen Ressorts werden in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Umsetzung beauftragt.
• Mit Blick auf mögliche Lockerungen der Einreisebeschränkungen nach Deutschland werden Innen- und Gesundheitsministerium ein Testkonzept insbesondere für Einreisende aus Drittstaaten erarbeiten.

• Unabhängig von Symptomen sollen alle Personen die Möglichkeit erhalten, sich auf eine SARS-CoV-2-Infektionen testen zu lassen. Das Gesundheitsministerium wird entsprechende Details zeitnah erarbeiten.

Das Corona-Pandemiegeschehen ist eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung. Der Freistaat Bayern fordert den Bund auf, die Finanzierung ausreichender Testkapazitäten und der Testungen sicherzustellen.

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