
Selbst wenn der Täter nachweislich sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers vorgenommen habe, reiche dies derzeit nicht aus, um den Tatbestand der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung zu erfüllen. Vielmehr müsse der Täter mit physischer Gewalt drohen, diese anwenden oder die schutzlose Lage des Opfers ausnutzen. Wenn die Betroffene aber keinen ausreichenden körperlichen Widerstand leiste oder keinen Fluchtversuch unternehme, handele es sich nach deutschem Recht nicht um eine Vergewaltigung. „Die bestehenden Lücken im Sexualstrafrecht müssen dringend geschlossen werden. Vergewaltigung muss konsequent bestraft werden, denn Nein heißt Nein. Die Bundesregierung muss endlich einen Gesetzesentwurf vorlegen. Nur dann kann auch die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert werden, nach der alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden müssen“, so die Präsidentin.
Neben einer Neufassung des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) sei auch eine nichtdiskriminierende Reform des § 179 StGB nötig. „Es ist unhaltbar, dass sexualisierte Gewalt an widerstandsunfähigen Frauen – beispielsweise im Wachkoma, unter Medikamenten- oder Drogeneinwirkung sowie nach einer Narkose oder mit bestimmten Behinderungen – nach wie vor deutlich geringer bestraft wird. Alle Formen nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen müssen gleichermaßen geahndet werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade Täter, die eine besonders schutzlose Lage ausnutzen und sexualisierte Gewalt ausüben, geringer bestraft werden! Gerade Frauen mit Behinderung erfahren zwei- bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt“, erklärte Hildegund Rüger.
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Text: Bayrischer Landfrauenrat
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