
Die Allgemeinverfügung umfasst weiterhin ein allgemeines Verbot von Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Außerdem gilt nun ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt Nr. 3 (www.amberg.de/amtsblatt) nachgelesen werden.
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Stadt Amberg




