
Unaufschiebbare Maßnahmen müssen vorab in einem Antrag auf Straßenaufbruch begründet werden, der an das städtische Tiefbauamt zu richten ist. Gleichzeitig muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Straßen- und Gehwegbeläge ist daher nicht möglich.
Dadurch verstärkt auftretende Straßeneinbrüche und Schlaglöcher führen zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu vermehrten Kosten.
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Stadt Bayreuth








