Coburg – Amtlicher Hinweis: Stille Tage unterliegen besonderem Schutz

Bayern24 - Franken-Tageblatt - Coburg -Coburg – Amtlicher Hinweis: Das Ordnungsamt der Stadt Coburg weist auf Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen hin.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz. Daher weist das Ordnungsamt der Stadt Coburg auf folgende Verbote an Ostern hin.

Folgende Verbote sind zu berücksichtigen:

1.  Am Gründonnerstag (29.03.2018) von 2:00 Uhr – 24:00 Uhr
a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen;
b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag entsprechende Charakter gewahrt ist;
c) Öffnung und Betrieb von Spielhallen;

2.  am Karfreitag (30.03.2018) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
a) die Veranstaltung sportlicher und turnerischer Wettkämpfe, auch außerhalb der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes;
b) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen;
c) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der, diesem Tag entsprechende Charakter gewahrt ist;
d) musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb;
e) Öffnung und Betrieb von Spielhallen und Sporthallen;

3.  am Karsamstag (31.03.2018) von 0:00 Uhr – 24:00 Uhr
a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen;
b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der, diesem Tag entsprechende Charakter gewahrt ist;
c) Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes (in Coburg von 7:00 Uhr – 11:00 Uhr) sind verboten:
Alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstähnlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören;
öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter Nummer 1 fallen.
Treibjagden.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Sandra Stirn vom Ordnungsamt der Stadt Coburg (Tel.: 09561/89-1322).

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Stadt Coburg

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Autor: Bayern24 / Franken-Tageblatt