Zukünftig individuelles Schutzkonzept für jede Einrichtung.

Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern ist demnach ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals gewährleistet. Zuweisende Einrichtungen können durch eine nachweislich angewandte Schutzisolation, Testungen und bei vorhandener Symptomfreiheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner den Aufnahmeprozess nachhaltig unterstützen. Dies gilt auch für geplante Aufnahmen aus der Häuslichkeit und für Rückverlegungen.
Ergänzend werden auch verdachtsunabhängige Testungen von Personal und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen intensiviert. Die getroffenen Maßnahmen unterliegen einer ständigen Evaluation und müssen situationsabhängig angepasst werden.
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