Bayerns Justizminister Bausback fordert generelle Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bei Naturkatastrophen: „Unternehmen brauchen Rechtssicherheit – auch und gerade im Katastrophenfall!“

Bausback hat sich deshalb mit einem konkreten Vorschlag für eine Ergänzung des § 15a der Insolvenzordnung an den Bundesjustizminister gewandt. Diese Vorschrift sieht vor, dass juristische Personen wie GmbHs spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen müssen. „In Fällen von Naturkatastrophen ist diese Frist nicht ausreichend. Häufig kann so schnell nicht geklärt werden, ob eine drohende Insolvenz etwa durch einen Zahlungsaufschub, staatliche Hilfeleistungen oder Versicherungsleistungen abgewendet werden kann“, so der bayerische Justizminister. „Wir dürfen nicht zulassen, dass ein an sich sanierungsfähiges Unternehmen so in die Insolvenz gezwungen wird. Ich schlage deshalb vor, die Insolvenzantragsfrist auf sechs Monate zu verlängern, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unmittelbar in Folge von Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawine, Orkan oder anderen Naturkatastrophen eingetreten ist.“
Bausback hält eine solche generelle Regelung für dringend notwendig: „Unternehmen brauchen Rechtssicherheit – auch und gerade im Katastrophenfall! Sie dürfen künftig nicht mehr auf ein kurzfristiges Eingreifen des Gesetzgebers angewiesen sein, sondern müssen ihre Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen gleich auf verlässlicher Grundlage führen können. Ich bitte den Bundesjustizminister daher, schnellstmöglich eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen!“
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Text: Bayerns Justizminister







