Schwabach – Hinweis zu: Stille Tage an Ostern

Bayern24 - Franken-Tageblatt - Schwabach -Schwabach – Hinweis: an den drei so genannten Stillen Tagen Gründonnerstag, 29. März, Karfreitag, 30. März und Karsamstag, 31. März, sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn deren ernster Charakter gewahrt ist.

Der Schutz dieser stillen Tage gilt an Gründonnerstag von 2 Uhr bis 24 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag von 0 Uhr bis 24 Uhr.

Am Karfreitag sind außerdem von 0 Uhr bis 24 Uhr Sportveranstaltungen sowie musikalischen Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten.

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STADT SCHWABACH
Bürgermeister- und Presseamt
Königsplatz 1
91126 Schwabach

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Autor: Bayern24 / Franken-Tageblatt